Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 14.01.2014, 16:54
Hubi Hubi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 14.01.2014
Beiträge: 1
Frage Anteil mit 50% an Immobilie als Vermächtnis - Auszahlung?

Hallo zusammen,
nach dem Tod meines wiederverheirateten Vaters findet sich lediglich ein älteres formgerechtes Testament in dem meiner jetzigen Stiefmutter ein 50% Anteil an einem Haus vermacht wurde. Dies allerdings lange vor der letztendlichen Heirat der beiden (Zugewinngemeinschaft). Danach hat mein Vater offensichtlich keine neueren testamentarischen Verfügungen mehr getroffen. Sonst ist kein weiterer wesentlicher Nachlass (geringes Anlage-/Barvermögen) vorhanden. Meine Stiefmutter geht von einer gesetzlichen Erbfolge aus und will dieses alte Testament nicht akzeptieren.

Würde die Annahme des Vermächtnisses durch meine Stiefmutter weitere (Pflichtteils-)ansprüche von ihr ausschließen?
Hätte sie nach Ausschlagung des Vermächtnisses lediglich noch einen Pflichtteilsanspruch von 1/4 der Gesamterbmasse?

Wie muss ich ggf. meiner Stiefmutter das Vermächtnis erfüllen? Wer bestimmt letztendlich darüber, wie das Vermächtnis erfüllt wird? Eigentlich würde ich gerne die Eintragung eines 50% Besitzanteils an sie vermeiden und lieber alternativ die Auszahlung des 50% Zeitwertes der Immobilie anstreben. Vermutlich möchte meine Stiefmutter aber auf einer hälftigen Besitzeintragung bestehen, obwohl eine gemeinsame Bewirtschaftung des Hauses nicht zukunftsfähig ist.

Wer hat das Recht über die Art der Vermächtniserfüllung zu bestimmen?

Danke für Infos

Hubi



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen