Hallo,
wir haben hier eine relativ ausführliche FAQ zum Thema Vermächtnis:
Vermächtnis - Fragen und Antworten - Erbrecht Ratgeber
Vielleicht finden Sie dort ein paar Antworten.
Die Aktualität eines Testaments spielt meiner Kenntnis nach keine Rolle. Sobald ein Testament vorliegt, ist dieses auch verbindlich und schließt die gesetzliche Erbfolge aus.
Somit wäre Ihre Stiefmutter mit dem Vermächtnis befriedigt. Der Pflichtteil würde dann 25% betragen (die Hälfte von 50% laut gesetzlicher Erbfolge).
Jedoch wäre zu
prüfen, ob Ihre Stiefmutter nach Ausschlagung des Vermächtnisses auch noch den Pflichtteil geltend machen kann. Lesen Sie dazu bitte einmal hier:
Erbe & Vermächtnis ausschlagen => Pflichtteil?
Ich hoffe die Informationen waren hilfreich und ich wünsche viel Erfolg!
Erbrecht Einfach