AW: Nutzung eines gemieteten Stellplatzes
Hallo Jaeger426,
ich würde sagen, es spricht nichts dagegen, dass Sie quer parken, wenn 1. nichts dazu im Mietvertrag steht, 2. Sie niemanden behindern und 3. sich der Parkplatz auf dem Privatgrundstück befindet. Falls der Parkplatz zum öffentlichen Straßenland gehört, ist das Querparken nur bei Smarts geduldet.
MfG
Sven
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