AW: Fensterläden waschen?
Im Heizraum ist das "Merkblatt für den Unterhalt und die Rückgabe der Mietsache" ausgehängt, darin heisst es, "Mindestens einmal jährlich von Staub und Vogelunrat etc. reinigen.
Fensterläden dürfen keinesfalls in der Wohnung oder an der Fassade gereinigt werden."
Wie ist es aber, wenn dieses Merkblatt nicht im Vertrag vermerkt ist?
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