Hallo,
eine Abschmelzung um jährliche 10% gilt für Pflichtteilsberechtigte. Dies sind alle Personen mit Pflichtteilsanspruch.
Ich nehme jedoch an, dass Ihre Frage darauf abzielt, was z.B. passiert, wenn ein Erblasser zwei Kinder hat, das eine Kind zu Lebzeiten eine Schenkung erhält und das andere nicht! Also eine schenkung unter gleichberechtigten Erben!
In diesem Fall sieht der Gesetzgeber nämliche eine Ausgleichspflicht vor:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht
Problem: Sobald ein Testament existiert, ist dieses maßgeblich! Sollte eine Ausgleichspflicht nicht erwähnt werden, besteht diese auch nicht.
Erbrecht Einfach