AW: Wann zählt eine Schenkung zur Erbmasse dazu?
Guten Morgen,
vielen Dank schon mal für die Aufklärung und diesen Hinweis! Auf den §2050 BGB bin ich bis jetzt noch nicht gestoßen. Der könnte aber in der Tat für mich relevant sein.
In meinem konkreten Fall, geht es um meinen verstorbenen Vater der ca. 4 Jahre vor seinem Tod von seiner Abfindung Wertpapiere gekauft hat, die auf ihn und seine Ehefrau (nicht meine Mutter) liefen. Die Ehefrau stellt diese als Schenkung dar, womit diese nur zu 50% zur Erbmasse gehören würden.
Hier sicherheitshalber noch mal die Nachfrage, ob dies ein Anwendungsfall für §2050 ist und hier eine Ausgleichspflicht besteht?
Schönen Gruß
oetzi
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