AW: Wann zählt eine Schenkung zur Erbmasse dazu?
Dann sollte es hier so sein, dass eine volle Ausgleichspflicht besteht, da durch die gesetzliche Erbfolge niemand enterbt wird oder vom Pflichtteilsanspruch gebrauch machen muss.
Diese Meinung sollten Sie sich jedoch noch einmal von einem Spezialisten oder Anwalt für Erbrecht bestätigen lassen.
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