AW: Pflichtteil des Kindes
Hallo,
der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Wenn Ihre Mutter verstorben und Sie das einzige Kind sind, dann beträgt dieser Anteil 100% - der Pflichtteil somit 50%.
Erbrecht Einfach
__________________
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|