Heizungsanlage im Wohnraum?
Hallo,
ich wohne in einer WG und obwohl der m²-Preis recht gut ist, zahlen wir unserer Meinung nach zu viel. Dies liegt daran, dass ein Zimmer in der Wohnung nicht vermietet werden kann weil dort eine Heizungsanlage steht. Dem entsprechend müssen wir Mitbewohner die Kosten für dieses Zimmer zu gleichen Teilen tragen.
Das Zimmer hat 28m², wovon die Heizungsanlage ca 4 bis 5 m² einnimmt. Die Wohnung liegt im 1. OG und die Heizungsanlage beheizt Erdgeschoss und 1. OG.
Es erscheint mir absolut unmöglich das dieses Zimmer voll abgerechnet werden darf. Zwar nutzen wir das Zimmer als "Abstellkammer", aber für 4 Umzugskartons und einen Staubsauger 150€ Miete zu zahlen macht wenig Sinn.
Ich wäre sehr dankbar wenn jemand hier über die rechtliche Grundlage in einem solchen Fall bescheid wüsste.
Mit freundlichen Grüßen,
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