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Alt 22.02.2014, 13:54
cartonneexpress cartonneexpress ist offline
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Standard AW: Heizungsanlage im Wohnraum?

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Da braucht man keine rechtliche Grundlage, da reicht der gesunde Menschenverstand. Da die Heizungsanlage von Anfang an in dem Zimmer stand, war die Situation bei Vertragsabschluss bekannt.
Ach so. Danke für Ihre Antwort. Trotzdem würde ich gerne wissen wie sich eine solche Anlage auf die Mietfläche auswirkt. Ich kann mir vorstellen das es hier eine Abstufungs-Regelung, ähnlich der bei Dachschrägen, gibt - das meinte ich mit rechtlicher Grundlage.

Außerdem halte ich die Argumentation "bei Vertragsabschluss bekannt" in einem solchen Fall für fragwürdig. Ich bin juristisch nicht sehr bewandert (deswegen wende ich mich an Sie im Forum), aber ich würde hoffen, dass wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt das im Vertrag die Nutz- bzw. Mietfläche falsch angegeben ist, dieser anfechtbar wird.
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