AW: Erbregelung Haus
Hallo,
die Umschreibung eines Hauses kostet nicht die Welt. Dazu kann Ihnen ein Notar jedoch mehr sagen. Meiner Erfahrung nach liegen die Notarkosten bei unter einem Prozent des zu übertragenden Wertes.
Jedoch ist zu beachten, dass bei einer Umschreibung von Todes wegen keine Gebühren anfallen. Dies wäre nur der Fall, wenn das Haus zu Lebzeiten verschenkt (übertragen) worden wäre.
Den Rest müssten Sie unter sich innerhalb der Erbengemeinschaft ausmachen. Die Mutter würde in diesem Falle nur alles erben, wenn alle anderen Ihren Erbverzicht erklären.
Um einer vorzeitigen Auszahlung vorzubeugen, können auch Verträge innerhalb der Erbengemeinschaft geschlossen werden.
Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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