AW: Nebenkostenabrechnung - Heizung und Heizöl
Heizkosten müssen zu 30% nach der Wohnfläche und zu 70% nach Verbrauch abgerechnet werden. Für diese Abrechnung müssen aber alle Rechnungen des Jahres berücksichtigt werden, z.B. auch die Wartung, die Anfang des Jahres vorgenommen wurde. Für November und Dezember hat man aber nur anteilmäßig bezahlen müssen.
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