Teilen Sie Ihrem Vermieter schriftlich mit Verweis auf
§ 535 Abs.1 BGB mit dass zur Vermeidung von Schäden an der Mietsache und einer Mietminderung eine zeitnahe Reparatur erfolgen sollte.
Hier mehr Informationen:
Pflichten aus dem Mietvertrag - Mietverhältnis ? mietrecht-hilfe.de
Wenn die Stromleitungen abgesichert sind, d.h. die Sicherung löst bei einem Kurzschluss aus, hat der VM seine Pflicht voll und ganz erfüllt. Wenn sich eine Achtjährige falsch beim "Spielen" mit Strom verhält, dürfte der Vermieter nicht haftbar zu machen sein.