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Alt 04.04.2014, 18:21
Städter Städter ist offline
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Standard AW: Rückzahlung Mietkaution bei Pauschalmiete

Hallo,

also der Vermieter hat das recht die Kaution 6 Monate nach Ablauf des Mietverhältnis einzubehalten, damit er mögliche Mängel beseitigen kann. In dieser Zeit kannst du nichts machen, außer abwarten. Überschreitet er jedoch die 6 Monate, kannst du rechtliche Schritte gegen ihn einleiten. Der Vermieter hat die Pflicht die Kaution verzinslich auf einem Konto, oder Sparbuch anzulegen und dir diese mitsamt den Zinsen komplett, oder nach Abzug der Reparaturkosten zurückzuzahlen.

Wenn du das Geld momentan dringend benötigst, kannst du dich ja mal mit ihm in Kontakt setzen und ihn darum bitten sich zu beeilen, in der Regel sind solche Gespräche hilfreich.

Tipp: Ich habe bezüglich der Mietkaution auch schon schlechte Erfahrungen gemacht und weis wie viel Aufwand es ist die Kaution einzuklagen. Aus diesem Grund habe ich eine Mietkautionsbürgschaft abgeschlossen, um solchen Stress zu vermeiden. So eine Bürgschaft funktioniert wie eine Versicherung, du zahlst monatlich dort einen kleinen Geldbetrag ein und bei Mängeln oder Schäden kommt diese für dich auf. Für mehr Infos. (Quelle: https://kautionsfrei.de/kautionsbuer...-funktionierts ) Nachteile sind natürlich, dass das weitere Fixkosten sind, die du monatlich zu zahlen hast. So eine Bürgschaft lohnt sich erst dann richtig, wenn du wie ich oft deinen Wohnsitz wechselst und du auf die hinterlegten Kautionen angewiesen bist. Durch meine Bürgschaft habe ich nun keine mehr zu zahlen. Des weiteren ist es den Vermietern selber überlassen, ob sie so eine Bürgschaft akzeptieren, deswegen muss man so etwas unbedingt vorher mit dem Vermieter absprechen.

Hier gäbe es noch einmal einen Überblick, über Vor- und Nachteile so einer Mietkautionsbürgschaft. (Quelle: Alternative zur Mietkaution: Die Kautionsbürgschaft bei immowelt.de )

Ich bin mir nicht sicher ob dass das richtige für dich ist, aber du kannst es dir ja mal anschauen. Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.

MfG Städter
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