Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 05.04.2014, 08:31
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: NACH Mietende:Recht des Mieters auf Verrechnung von Mietrückständen mit Mietkauti

Verstehe jetzt die Frage ehrlich gesagt nicht so ganz. Laut § 535 BGB hat der Mieter die Pflicht, die vereinbarte Miete zu bezahlen. Von Rechten des Mieters ist in diesem Zusammenhang nichts im BGB zu finden.

Welche Rechte der Vermieter hat, um an sein Geld (Miete) zu gelangen ist eine andere Geschichte und hängt einzig vom Vermieter ab.
Mit Zitat antworten