AW: NACH Mietende:Recht des Mieters auf Verrechnung von Mietrückständen mit Mietkauti
Verstehe jetzt die Frage ehrlich gesagt nicht so ganz. Laut § 535 BGB hat der Mieter die Pflicht, die vereinbarte Miete zu bezahlen. Von Rechten des Mieters ist in diesem Zusammenhang nichts im BGB zu finden.
Welche Rechte der Vermieter hat, um an sein Geld (Miete) zu gelangen ist eine andere Geschichte und hängt einzig vom Vermieter ab.
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