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Alt 05.04.2014, 10:47
Recht Recht ist offline
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Standard AW: NACH Mietende:Recht des Mieters auf Verrechnung von Mietrückständen mit Mietkauti

Selbstverständlich besteht während des Mietverhältnisses die Pflicht für den Mieter, die Miete zu zahlen (der Vermieter stellt ihm ja als Gegenleistung Mieträume zur Verfügung).
Wenn aber aufgrund unfreiwilliger Zahlungsschwierigkeiten Mietrückstände bestehen, das Mietverhältnis schon normal beendet ist, die Räume perfekt zurückgegeben wurden, keine Nebenkosten mehr abzurechnen sind......also mit Ausnahme der Mietrückstände alles in Ordnung ist UND eine Barkaution beim Vermieter hinterlegt ist, die größer ist als die Mietrückstände:
Kann der Mieter jetzt die Mietrückstände mit der Barkaution verrechnen lassen, oder kann der Vermieter verlangen, dass erst die Mietrückstände bezahlt werden, obwohl die als Mietsicherheit dienende Barkaution hierzu hergenommen werden könnte und keinem anderen Zweck eigentlich mehr dienen könnte (kein laufendes Mietverhältnis mehr / keine weiteren Forderungen, Ansprüche des Vermieters).
Beste Grüße
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