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Alt 05.04.2014, 12:41
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: NACH Mietende:Recht des Mieters auf Verrechnung von Mietrückständen mit Mietkauti

Zitat:
Wenn aber aufgrund unfreiwilliger Zahlungsschwierigkeiten Mietrückstände bestehen,
Das ändert aber nichts.
Zitat:
Kann der Mieter jetzt die Mietrückstände mit der Barkaution verrechnen lassen,
Noch einmal: Der Mieter kann garnichts, nur der Vermieter bestimmt, was mit der Kaution passiert, da hat der Mieter kein Mitspracherecht.
Zitat:
keine weiteren Forderungen, Ansprüche des Vermieters).
Auch das bestimmt nicht der Mieter. Bis 6 Monate nach Auszug hat nämlich der Vermieter die Möglichkeit, Schadensersatz für verdeckte Schäden anzumelden. Erst wenn diese Zeit verstrichen ist, kann der Mieter verlangen, dass seine Kaution abgerechnet wird.
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