Zitat:
Nun möchte Person A sich aus dem Mietvertrag herauslösen.
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Wie soll das geschehen? Dadurch, dass der Mietvertrag 2 Personen auf Mieterseite hat, ist hier eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) entstanden. Da kann sich eine Person nicht so einfach aus dem Vertrag lösen.
Hier müsste ordentlich in aller Form gekündigt werden, danach hat der Vermieter die Möglichkeit mit der verbliebenen Person einen neuen Vertrag abzuschließen, oder auch nicht.
Die vorhandene Kaution würde, wenn keinerlei Forderungen aus dem Mietvertrag bestehen, nach einer Wartefrist an Mieter A ausgezahlt werden.