Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 29.04.2014, 11:16
Regenmacher Regenmacher ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 25.07.2009
Beiträge: 2.349
Standard AW: renovierungszwang nach auszug

Zitat:
3. Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von S-Reparaturen, so ist der Mieter verpflichtet folgende Anteile an einem vom Vermieter eingeholten Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebes zur Abgeltung der Renovierungspflicht zu zahlen:
3. Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von S-Reparaturen, so ist der Mieter verpflichtet folgende Anteile an einem vom Vermieter eingeholten Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebes zur Abgeltung der Renovierungspflicht zu zahlen:
Diese sogenannte Abgeltungsklausel per Quote ist ungültig. Bitte hier weiterlesen: Urteil Schönheitsreparaturen - Unwirksame Quotenklausel im Mietvertrag | Rechtsindex

Zitat:
Schönheitsreparaturen sind erforderlich alle 3 Jahre
Und dass solch eine starre Klausel schon vor Jahren vom BGH für ungültig erklärt wurde, müsste selbst der unbedarfteste Vermieter wissen.

Zitat:
Darf er mir die Renovierungskosten tatsächlichh von der Kaution abziehen?
Nein, natürlich nicht. Macht er es aber, müssen Sie das Geld über einen Mahnbescheid einklagen
Mit Zitat antworten