Zitat:
3. Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von S-Reparaturen, so ist der Mieter verpflichtet folgende Anteile an einem vom Vermieter eingeholten Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebes zur Abgeltung der Renovierungspflicht zu zahlen:
3. Endet das Mietverhältnis vor Eintritt der Verpflichtung zur Durchführung von S-Reparaturen, so ist der Mieter verpflichtet folgende Anteile an einem vom Vermieter eingeholten Kostenvoranschlag eines Malerfachbetriebes zur Abgeltung der Renovierungspflicht zu zahlen:
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Diese sogenannte Abgeltungsklausel per Quote ist ungültig. Bitte hier weiterlesen:
Urteil Schönheitsreparaturen - Unwirksame Quotenklausel im Mietvertrag | Rechtsindex
Zitat:
Schönheitsreparaturen sind erforderlich alle 3 Jahre
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Und dass solch eine starre Klausel schon vor Jahren vom BGH für ungültig erklärt wurde, müsste selbst der unbedarfteste Vermieter wissen.
Zitat:
Darf er mir die Renovierungskosten tatsächlichh von der Kaution abziehen?
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Nein, natürlich nicht. Macht er es aber, müssen Sie das Geld über einen Mahnbescheid einklagen