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Alt 14.05.2014, 18:38
heßberger heßberger ist offline
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Registriert seit: 14.05.2014
Beiträge: 1
Standard Trocknernutzung

Ich wohne in einem 6-Familienhaus und benutze einen Ablufttrockner mit Schlauch, den ich an das Gitter des Kellerfensters hänge. Nun wird mir nach 1 Jahr verboten, diesen zu nutzen, es hätte Beschwerden gegeben, da ich die einzige mit einem Ablufttrockner bin. Man hat mir gedroht, die Steckdose zu entfernen, es sei ein Beschluß durch die WEG ergangen. In meinem Mietvertrag steht darüber nicht das geringste.
Kann ich gezwungen werden meinen Ablufttrockner nicht mehr zu benutzen.
Einen Schaden füge ich keinem zu, da die Nässe ja nach außen geleitet wird.
Die Kondenztrockner geben ebenfalls Wärme und Feuchtigkeit ab.



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