Hallo,
die Schenkung eines Hauses ist meiner Ansicht nach im Erbfall unter Geschwistern nur zum Ausgleich zu bringen, wenn der Erblasser dies explizit anordnet. Ich nehme an, dass dies nicht der Fall sein wird.
Rechtsgrundlage:
§ 2050 BGB Ausgleichungspflicht für Abkömmlinge als gesetzliche Erben - Erbrecht
Dennoch gilt bei Schenkungen der Pflichtteilsergänzungsanspruch:
Auswirkung vorzeitiger Schenkung auf das Erbe - Erbrecht Ratgeber
Dies bedeutet, dass der Wert der Schenkung innerhalb von 10 Jahren mit abschmelzendem Anteil von jährlich 10% in die Erbmasse mit eingerechnet wird. Dies ist in § 2325 BGB geregelt:
§ 2325 BGB Pflichtteilsergänzungsanspruch bei Schenkungen - Erbrecht
Dennoch empfehle ich Ihnen hierzu noch einmal einen Anwalt zu befragen, da es doch um erhebliche Werte geht.
Erbrecht Einfach