AW: Berliner Testament Änderung nach Tod eines Ehegatten
Hallo,
das ist natürlich nicht rechtens. Das Berliner Testament ist nach meinem Kenntnisstand nach Tod eines der beiden Erblasser nicht mehr abänderbar. Dies hätte der Notar eigentlich wissen müssen, es sei denn, es wurde ihm verschwiegen, dass ein Berliner Testament existiert!
Vielleicht sollten Sie sich einmal mit dem Notar in Verbindung setzen und versuchen den Sachverhalt aufzuklären!
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