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Alt 11.06.2014, 10:42
Fridolin1946 Fridolin1946 ist offline
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Standard AW: Berliner Testament Änderung nach Tod eines Ehegatten

Ich hatte nur den wesentlichen Teil des Testamentes zitiert.
Hier die weiteren Passagen:
"2. Stirbt die Ehefrau zuerst, wendet sie den Abkömmlingen, die ihre gesetzlichen Erben wären zu den Bruchteilen ihrer Erbteile ihr gesamtes Barvermögen sowie ihre gesamten Sparguthaben und sonstigen Forderungen (nach Abzug der mit der Bestattung zusammenhängenden Kosten) als Vermächtnis zu. Das Vermächtnis fällt mit dem Tode der Ehefrau an und ist sofort zu erfüllen.
3. Die Rechte der unbekannten Nacherben und ihre Pflichten sollen nicht durch einen Testamentsvollstrecker gewahrt oder erfüllt werden.
4. Erbrechte, Erbersatzansprüche aus nichtehelicher Verwandtschaft in der väterlichen Linie sind ausgeschlossen.
5. Übergangene und unbekannte Pflichtteilsberechtigte haben kein Anfechtungsrecht.

Weitere Bestimmungen treffen wir nicht."

Sonst sind nur die persönlichen Daten angegeben.
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