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Alt 15.06.2014, 23:29
Schorsche Schorsche ist offline
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Registriert seit: 19.08.2010
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Standard Kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?

Hallo liebe Forenmitglieder!

Da mir bei einer anderen Frage hier bereits umfassend geholfen wurde, würde ich nun gerne erneut das Wissen der Mitglieder in Anspruch nehmen. Es handelt sich dabei um folgenden Beispielfall:


Die als Hauptmieter eingetragenen Personen A und B bewohnen gemeinsam eine WG. Nachdem der dritte Mitbewohner,Person X, Anfang 2014 ausgezogen war, zog Person C Anfang April in ein unmöbliertes Zimmer ein, besitzt seitdem einen Wohnungsschlüssel und bezahlt seinen Mietanteil in bar an den Verwalter des WG-Kontos.
Einen Mietvertrag hat Person C nicht unterschrieben, jedoch wurde sein Name dem Vermieter mitgeteilt, welcher zusicherte, ihn in den Mietvertrag nachzutragen (ebenfalls als Hauptmieter). Ob dieser das tatsächlich auch getan hat wurde angefragt, die Antwort steht jedoch noch aus.

Person C teilt den übrigen Mitbewohnern nun Mitte Juni mit, dass er zu Anfang Juli wieder ausziehen möchte. Er ist der Ansicht, dass dabei keine Kündigungsfrist eingehalten werden muss, weil kein dafür vorauszusetzender Vertrag zustande gekommen ist.

Personen A und B müssen nun extrem kurzfristig einen Nachmieter auftreiben, da sie befürchten, sonst bis zum Einzug eines neuen WG-Mitglieds den fehlenden Mietanteil übernehmen zu müssen.

Die Frage aus diesem Beispiel ist nun naheliegenderweise, ob Person C tatsächlich ausziehen kann, ohne irgendwelche Fristen einhalten zu müssen.


Im Voraus bereits vielen Dank für jegliche Antworten!



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