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Alt 16.06.2014, 16:12
Schorsche Schorsche ist offline
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Standard AW: Kurzfristiger Auszug aus WG ohne Kündigungsfrist rechtens?

Herzlichen Dank für die schnelle Antwort, Regenmacher!

Die Frage war unpräzise gestellt - wie Sie schon richtig gedeutet haben, geht es nicht um den Auszug sondern um die Fortzahlung des Mietzinses.

Ist der von Ihnen beschriebene, rechtliche Sachverhalt denn belastbar? Was wäre, wenn Person C sich querstellt und behauptet, keine Miete bezahlt zu haben oder eben von einem anderen Mietverhältnis ausgegangen zu sein? Personen A und B müssten ja dann im Zweifel auf Fortzahlung der Miete klagen und dann steht Aussage gegen Aussage. Bekommt in so einem Fall nicht der Angeklagte recht?
Person C und der Vermieter haben sich zudem nie getroffen oder Korrespondenz gehabt, diese Angelegenheiten wurden über Person A vermittelt.
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