AW: Probezeit
Hallo milica,
Das Gesetz sieht bei Arbeitsverhältnisses grundsätzlich keine bestimmte Dauer vor. Regelmäßig empfiehlt es sich jedoch, keine längere Probezeit als bis zu maximal 6 Monaten zu vereinbaren. Eine darüber hinausgehende Probezeit ist in vielen Fällen in Anbetracht der Tätigkeit, die es zu erproben gilt, weder gerechtfertigt noch sinnvoll.
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