Hallo zusammen,
áuf Basis folgender Sondervereinbarung sollen wir jetzt 50% der Kosten aller Malerarbeiten übernehmen. Jetzt habe ich allerdings von starren Fristen gehört etc. - die Wohnung ist ungestrichen übergeben worden und sollte ursprünglich auch so wieder übergeben werden. Dann kam die Sondervereinbarung, die wir leider damals unterschrieben haben.
SONDERVEREINBARUNG ZUM
MIETVERTRAG VOM 31.03.2010
Da die Wohnung nicht neu renoviert übergeben wird, soll dafür ein gewisser Ausgleich geschaffen werden. Deshalb vereinbaren die Parteien folgendes:
1. Sollten die Schönheitsreparaturen nach § 9. Absatz (1), (2) und (3) ausschließlich finanziell abgegolten werden, so besteht Einigkeit darüber, dass die hierfür anfallenden Kosten um 50% zu kürzen sind und der Vermieter diesen Anteil selbst trägt.
2. Sollte die Mieterin die Malerarbeiten selbst ausführen, oder ausführen lassen, trägt der Vermieter ebenfalls einen 50% igen Anteil aus den tatsächlichen Kosten.
Beide Regelungen gelten nur, sofern eine Beendigung des Mietverhältnisses vor dem 30.04.2015 erfolgt. Endet das Mietverhältnis nach dem 30.04.2015, so ist der Vermieter zu einer Anteilsmäßigen Kostenübernahme nicht mehr verpflichtet.
Das Streichen der Wände hat in folgenden Zimmern zuletzt stattgefunden:
Küche, Bad, WC und Kinder-Zimmer: ca. April 2008
Alle übrigen Zimmer : ca. Oktober 2007