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Alt 31.07.2014, 13:39
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Berliner Testament Änderung nach Tod eines Ehegatten

Der Unterschied zwischen Einzeltestament und Berliner Testament:
Das Einzeltestament wird nur von einem Erblasser verfasst und unterschrieben!
Das Berliner Testament (Ehegattentestament) wird von beiden Ehegatten verfasst und gemeinsam unterschrieben.

Siehe auch:
- Testament Arten und Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber
- Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber

Grüße, Erbrecht Einfach
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