AW: Berliner Testament Änderung nach Tod eines Ehegatten
Der Unterschied zwischen Einzeltestament und Berliner Testament:
Das Einzeltestament wird nur von einem Erblasser verfasst und unterschrieben!
Das Berliner Testament (Ehegattentestament) wird von beiden Ehegatten verfasst und gemeinsam unterschrieben.
Siehe auch:
- Testament Arten und Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber
- Berliner Testament und gemeinschaftliches Testament - Testament verfassen - Erbrecht Ratgeber
Grüße, Erbrecht Einfach
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