Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 05.08.2014, 13:58
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Teilweise Einbehaltung der Kaution

Hallo, der Weg zum RA wird hier sicherlich der Richtige sein, zumindest wenn der Vermieter auf ein letztes Schreiben, in welchem Sie Ihrem Anliegen "Nachdruck verleihen", nicht reagiert!

Wenn die Wohnungsübergabe unter Zeugen stattfand, wäre dies natürlich von Vorteil, denn das normale Prozedere sieht wie folgt aus:

1. Wohnungsübergabe und Besprechung eventueller Mängel
2. Möglichkeit zur Nachbesserung durch den Mieter
3. Erneute Abnahme
4. Rückzahlung der Mietkaution

Sollte der Mieter die Mängel nicht beseitigen, so ist der Vermieter berechtigt, die Schäden durch Handwerker beseitigen zu lassen. Hierfür sind sämtliche Rechnungen nachzuweisen! Ein willkürlicher Abzug soll dadurch ausgeschlossen werden.


Mietrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten