AW: Teilweise Einbehaltung der Kaution
Hallo, der Weg zum RA wird hier sicherlich der Richtige sein, zumindest wenn der Vermieter auf ein letztes Schreiben, in welchem Sie Ihrem Anliegen "Nachdruck verleihen", nicht reagiert!
Wenn die Wohnungsübergabe unter Zeugen stattfand, wäre dies natürlich von Vorteil, denn das normale Prozedere sieht wie folgt aus:
1. Wohnungsübergabe und Besprechung eventueller Mängel
2. Möglichkeit zur Nachbesserung durch den Mieter
3. Erneute Abnahme
4. Rückzahlung der Mietkaution
Sollte der Mieter die Mängel nicht beseitigen, so ist der Vermieter berechtigt, die Schäden durch Handwerker beseitigen zu lassen. Hierfür sind sämtliche Rechnungen nachzuweisen! Ein willkürlicher Abzug soll dadurch ausgeschlossen werden.
Mietrecht Einfach
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