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Alt 05.08.2014, 15:43
Dt-schulte Dt-schulte ist offline
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Standard AW: Teilweise Einbehaltung der Kaution

Hallo Regenmacher,

auch Ihnen erstmal meinen herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Ein Protokoll macht nur dann Sinn, wenn es von Mieter und Vermieter unterschrieben wird und beide Parteien ein Exemplar davon erhalten.
Ja, da hat meine Frau aus Unwissenheit gehandelt und geglaubt es wäre Ausreichend. Ich denke aber, das dürfte für den restlichen Sachverhalt keine große Rolle mehr spielen.

Zitat:
Zitat von Regenmacher Beitrag anzeigen
Das sollten Sie unbedingt machen!
Wir schauen wie er sich nach dem Schreiben verhält. Ich warte wohl erst die 6 Monate ab, nicht das er noch irgendwas "vermeidlich verstecktes" findet.

Geändert von Dt-schulte (05.08.2014 um 15:45 Uhr) Grund: nachtrag
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