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Alt 14.08.2014, 08:35
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Registriert seit: 20.09.2007
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Standard AW: Zustimmung für eine Mitbewohnerin

Hallo,

bitte lesen Sie einmal hier:
Aktuelles - Gebrauchsüberlassung an Dritte - Rechtsanwaltskanzlei Kremer Höck und Kollegen

Dort gibt es eine relativ gute Erläuterung zum Thema Untermieter im Zusammenhang mit:
§ 553 BGB - Gestattung der Gebrauchsüberlassung an Dritte - Mietrecht


Mietrecht Einfach
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