Hallo,
die Kündigungsfrist für den Mieter beträgt immer drei Monate! Die Verlängerung der Kündigungsfrist gilt lediglich für den Vermieter um den Mieter zu schützen.
Geregelt ist das ganze hier:
§ 573c BGB - Fristen der ordentlichen Kündigung - Mietrecht
Mit freundlichen Grüßen, Mietrecht Einfach