Alter Keller nicht abschließbar, neuer Kellerraum feucht
Hallo Forum,
wir sind Anfang des vorigen Monats umgezogen.
Laut Mietvertrag gehört ein Kellerraum zu unserer Wohnung (Baujahr des Hauses noch vor 1930). Bei der Besichtigung wurde der zur Wohnung gehörende Kellerraum besichtigt (groß und trocken), es wurden keine weiteren Angaben zum Kellerraum von Seiten des Vermieters gemacht.
Bei Wohnungübergabe erklärte der Vermieter, dass der Keller nicht abgeschlossen werden dürfe, da der Wasserabsperrhahn durch diesen Keller zu erreichen sei. Darauf hin haben wir gesagt, dass uns das nicht recht ist (Werkzeuge und dergleichen wollen wir nicht für jeden zugänglich lagern). Der Vermieter hat uns darauf hin einen anderen Kellerraum zugewiesen (halb so groß). Die einzige Anmerkung zu diesem Raum war, dass das Straßenseitige Fenster repariert werden müsse, da man es von außen öffnen könne.
Wir haben nach gerade einmal 8 Wochen festgestellt, das sämmtliche Sachen im Keller feucht sind und der Putz von der Wand bröckelt.
Auf die Feuchtigkeit angesprochenw ar die bisherige Reaktion des Vermieters "Sie hätten ja den anderen Keller haben können".
Wie sieht das aus? Habe ich ein Recht darauf, meinen Keller abschließen zu können? Muss der Absperrhahn jederzeit zugänglich sein (für alle Mieter)?
Über Antworten freue ich mich.
Danke
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