AW: Einbauten vom Vormieter
Wenn die Küche tatsächlich Bestandteil des Mietvertrags ist, dann ist das Ganze nicht so einfach, da Sie nun Eigentum des Vermieters ist.
Sollten Sie die Küche entfernen, besteht eine Rückbaupflicht. Alle baulichen Veränderungen gingen dann finanziell zu Ihren Lasten, ebenso der Rückbau.
Hier hilft nur ein Gespräch mit dem Vermieter, auch wenn es dafür nun möglicherweise nach Vertragsunterzeichnung zu spät sein könnte.
Dennoch viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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