Einzelnen Beitrag anzeigen
  #2  
Alt 09.09.2014, 13:31
Benutzerbild von Recht-Einfach
Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
Administrator
 
Registriert seit: 20.09.2007
Beiträge: 2.003
Standard AW: Terrassensanierung

Hallo Gerd,

der Vermieter hat natürlich jederzeit das Recht sein Eigentum zu sanieren und für eine Wertsteigerung zu sorgen. Und dies dann auch in dem Umfang, wie er es für richtig erachtet.

Die Erhaltung des Zustands gemäß § 535 BGB bezieht sich auf eine Verschlechterung der Mietsache.


Meitrecht Einfach
__________________

Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Telefonische Soforthilfe oder kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!


Mit Zitat antworten