Erbe selbständig Ausschlagen als Erbe zweiter Ordnung (Bruder)
Hallo an Alle.
Bin Ich als Erbe 2 Ordnung (Bruder) verpflichtet, selbstständig
das Erbe auszuschlagen wenn mit bekannt wurde das die Erben
1 Ordnung (Kinder und deren Kinder) das Erbe wegen Überschuldung
ausgeschlagen haben.
Zum Fall:
2 Tag nach dem Tod meine Schwester bin ich für längere Zeit nach Portugal
gefahren (Bin aber in D gemeldet). Einige Tage später Informiert mich meine Nichte
das alle Erben 1 Ordnung das Erbe ausschlagen. Muss ich das jetzt auch
selbstständig machen oder bekomme ich Bescheid vom Nachlass-Gericht.?
Heute erhielt ich einen Anruf meiner Nichte die Wohnungsbau-Gesellschaft
könnte die Wohnung meiner Schwester nicht räumen wenn von mir keine
schriftliche Verzichtserklärung vorliegt. Ich soll nun der Wohnungsbau-Ges.
schriftlich erklären das ich auf das Erbe verzichte.
Wie verhalte ich mich jetzt richtig.?
Vielen Dank und Grüsse aus Portugal
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