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Alt 11.09.2014, 11:09
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Erbe selbständig Ausschlagen als Erbe zweiter Ordnung (Bruder)

Hallo, bitte lesen Sie einmal hier zum Thema Erbe ausschlagen: Erbe ausschlagen und Erbschaft ablehnen - Erbschaft und Erbe - Erbrecht Ratgeber

Sie sollten definitiv selbst tätig werden und das Nachlassgericht von Ihrem Vorhaben, die Erbschaft abzulehnen, in Kenntnis setzen.

Viel Erfolg, Erbrecht Einfach
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