AW: Als "Bonität" als Mieter im Mietvertrag?
Hallo nobby,
das Vorgehen ist mir bisher nicht so bekannt.
Standard ist in solchen Fällen eher Sie als Bürgen für Ihre Tochter einzusetzen.
Dies bedeutet: Kann Ihre Tochter die Mietzahlung einmal nicht aufbringen, kann sich der Vermieter an Sie als Bürgen wenden und das Geld von Ihnen einfordern.
Vielleicht wäre das eine akzeptable Lösung für Ihr Problem.
Meitrecht Einfach
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