Ich vermute, dass Ihnen nur ein Anwalt helfen kann. Selbst, wenn ich hier nen Aufsatz verfasse und Sie das Ihrem Untermieter
präsentieren wird das Ergebnis vermutlich das Selbe sein, wie von Ihnen oben beschrieben.
Im Grunde hat Ihr Untermieter sogar recht. Er hat Anspruch auf Besuch und Besuchsrecht. Da der Freund "erst" eine Woche bei Ihnen untergebracht ist, haben Sie vermutlich nichtmal eine Handhabe.
Ausnahme wäre, wenn der Untermieter nun untervermieten will. Hier braucht er die Zustimmung des Vermieters, in Ihrem Falle erst von Ihnen, dem Hauptmieter und dann vom Vermieter.
vielleicht kann Ihnen ja unser Rechtsanwaltservice weiterhelfen:
Mietrecht Rechtsberatung - Beratung durch Mietrecht Anwalt
Sie können zwischen einer telefonischen Beratung oder einer Onlineberatung per E-Mail wählen. In Ihrem Zusammenhang wäre die telefonische Beratung vermutlich günstiger.
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach