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Alt 11.09.2014, 15:17
nobbynaish nobbynaish ist offline
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Standard AW: Als "Bonität" als Mieter im Mietvertrag?

Danke für die schnelle Antwort!
Der Vermieter behauptet nun es sei Rechtslage, dass eine Bürgschaftsinanspruchnahme durch den Vermieter nicht möglich sei, sobald eine Kaution gestellt wurde. Daher würde in unserem Fall die Bürgschaft nicht ausreichen.

Meine Sicht (kein Experte):
Es kann vielleicht sein, dass er sich in dem Fall erst seine Miete aus der Kaution holen muss, bevor er an den Bürgen herantreten kann. Alles andere erscheint mir sinnfrei, zumal es aus meiner Sicht ebenfalls Standard ist, eine Kaution zu hinterlegen.

Oder?
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