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Alt 12.09.2014, 16:23
nobbynaish nobbynaish ist offline
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Standard AW: Als Bonität im Mietvertrag?

Vielen Dank für die Antworten, das hilft mir sehr.
Ich habe als erstes versucht mit der Vermietgesellschaft zu reden und denen auch eine Bürgschaft vorgeschlagen. Die gibt sich aber schwer erreichbar oder antwortet pampig. Das sei Standard und wenn ich dazu nicht in der Lage sei, würden sie sich einen anderen Mieter suchen.

Nachdem ich den Artikel gelesen habe, meine ich auch zu verstehen, warauf der Vermiter aus ist: Die rechtlich durchführbare Bürgschaft (max. drei Monatsmieten) ist im nicht genug, er will mich im Zweifel für mehr haftbar machen können.

Entweder er hat schlechte Erfahrungen gemacht oder er agiert zweifelhaft. Die Art und Weise wie er mit mir umgeht, lässt mich leider zu letzterem tendieren.

Ich werde mich jetzt noch beim Mieterschutz persönlich beraten lassen. Wenn die mir auch sagen, dass das ungewöhnlich ist, dann muss sich meine Tochter wohl eine andere Wohnung suchen.

Gruß,
nobbynaish
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