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Alt 13.09.2014, 11:14
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Recht-Einfach Recht-Einfach ist offline
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Standard AW: Schutz vor Eigenbedarf bei Verkauf der weiterhin gemieteten Wohnung

Hier gilt ganz klar der Grundsatz "Kauf bricht nicht Miete". Dies bedeutet, dass der neue Eigentümer in die Rechte und Pflichten des alten Vermieters eintritt.

Haben Sie eine schriftliche Nebenabsprache mit dem Vermieter, sehe ich diese als gültig an. Sollte er nun seine Immobilie verkaufen, ist er in der Pflicht den neuen Eigentümer von diesen Vereinbarungen in Kenntnis zu setzen.

Die Aufnahme dieser Mieterschutzklausel in den Kaufvertrag wäre natürlich optimal. Vielleicht sprechen Sie diesbezüglich mit Ihrem jetzigen Vermieter, damit es am Ende keine Ungereimtheiten gibt.


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