Hallo!
Da ich noch relativ neu bin hier, hoffe ich, meine Frage ist hier richtig.
Über die Suche habe ich nichts passendes gefunden, also habe ich ein neues Thema eröffnet:
Ich frage mich, woher diese geistige Trennung zwischen Kapitelgesellschaften und Personengesellschaften stammt.
Dass es wirtschaftliche Gründe für die eine oder andere Form gibt, ist mir klar, ich frage mich nur warum der Gesetzgeber in der erbschaftsteuerlichen Bewertung diese Grenze zwischen beiden Formen zieht.
Möchte er die eine mehr begünstigen als die andere?
Oder hat es ganz einfach praktische Gründe, dass die Bewertung für beide gar nicht unter einen Hut zu bekommen ist?
Für jeden Anknüpfungspunkt bin ich mehr als dankbar