Kautionrückforderung vom Nachmieter
Im Mai 2014 habe ich für meine Wohnung einen Nachmieter gefunden, der mir auf Wunsch meines Vermieters meine Kaution in Höhe von 370 Euro aufgrund der Verkürzung des Zahlungsweges zurückzahlte. Nun ist es aber aufgrund einiger Differenzen zwischen meinem Nach- und Vermieter gar nicht zu einem Mietvertrag gekommen und die Wohnung wurde nicht bezogen. Da mein Nachmieter die Wohnungsschlüssel nicht an den Vermieter zurückgegeben hat, ließ der Vermieter die Schlösser austauschen und möchte deswegen meinem Nachmieter die Kaution nicht zurückgeben. Nun habe ich ein Schreiben von dem Anwalt meines Nachmieters bekommen, in dem ich aufgefordert werde, meinem Nachmieter die Kaution zurückzuzahlen, ansonsten stünde mir eine Anklage bevor. Nun meine Frage: Wie soll ich auf diese Forderung reagieren? Gibt es eine rechtliche Grundlage für diese Forderung?
Da mir für die Rückzahlung eine Frist gesetzt wurde, wäre ich für eine schnelle Antwort oder Meinung sehr dankbar.
Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!
Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!
|