Hallo,
Eine fristlose Kündigung ist nur in diesen Fällen möglich:
Fristlose Kündigung und Sonderkündigung durch den Mieter - neues Mietrecht einfach erklärt
Und wie Sie schon gelesen haben, ist einer davon, wenn Mängel vorliegen, die mit einer Gesundheitsgefährdung einhergehen. Aber ganz so einfach ist es nicht. Diese Gefährdung muss von einem Amtsarzt bestätigt werden. Erst dann haben Sie die Möglichkeit eine statthafte fristlose Kündigung bei Ihrem Vermieter einzureichen.
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach