Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug
Hallo,
Ich habe meine Wohnung zum 31.5.2014 gekündigt. Die wohnungsabnahme fand ebenfalls am 31.5.2014 statt.
Bei der Abnahme wurden mehrere Mängel aufgenommen und auch protokolliert. Dennoch wurde die Wohnung abgenommen und der Schlüssel an den Vermieter übergeben.
Am 26.9.2014 bekam ich ein Schreiben, dass ich bis zum 15.10.2014 Zeit habe diese Mängel zu beseitigen. Vorher wurde mir gar keine Möglichkeit zur Beseitigung angeboten.
Jetzt meine Frage, gibt es eine Frist, in der ich als ehemaliger Mieter zur Mängelbeseitigung heran gezogen werden kann? Wenn ja, kann der Vermieter nach Ablauf dieser Frist, mir diese Mängel in Rechnung stellen?
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