Einzelnen Beitrag anzeigen
  #1  
Alt 29.09.2014, 09:49
kamenzer kamenzer ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 29.09.2014
Beiträge: 3
Standard Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug

Hallo,

Ich habe meine Wohnung zum 31.5.2014 gekündigt. Die wohnungsabnahme fand ebenfalls am 31.5.2014 statt.
Bei der Abnahme wurden mehrere Mängel aufgenommen und auch protokolliert. Dennoch wurde die Wohnung abgenommen und der Schlüssel an den Vermieter übergeben.
Am 26.9.2014 bekam ich ein Schreiben, dass ich bis zum 15.10.2014 Zeit habe diese Mängel zu beseitigen. Vorher wurde mir gar keine Möglichkeit zur Beseitigung angeboten.

Jetzt meine Frage, gibt es eine Frist, in der ich als ehemaliger Mieter zur Mängelbeseitigung heran gezogen werden kann? Wenn ja, kann der Vermieter nach Ablauf dieser Frist, mir diese Mängel in Rechnung stellen?



Dieses Forum dient dem Meinungsaustausch! Es findet keine Beratung durch einen Rechtsanwalt statt!

Eine schnelle, kurzfristige und günstige Rechtsberatung vom Anwalt erhalten Sie hier:
Jetzt kostenloses Angebot per E-Mail von einem Anwalt für Mietrecht oder Erbrecht anfordern!

Mit Zitat antworten
Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt - telefonische Rechtsberatung und Online Beratung:
Fragen Sie jetzt einen Anwalt - telefonisch oder per E-Mail

Dieses Forum kann Ihr Problem nicht lösen? Kein Problem!


Dann nutzen Sie unseren Service der günstigen Mietrecht und Erbrecht Rechtsberatung durch einen Anwalt. Sie können Ihre Frage einfach per E-Mail stellen. Fordern Sie hier unverbindlich ein Beratungsangebot an:

Online Rechtsberatung: Fordern Sie kostenlos und unverbindlich ein Angebot für Ihren Sachverhalt an

> Anwalt für Mietrecht fragen


> Anwalt für Erbrecht fragen