Thema
:
Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug
Einzelnen Beitrag anzeigen
#
3
29.09.2014, 20:33
kamenzer
Neuer Benutzer
Registriert seit: 29.09.2014
Beiträge: 3
AW: Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug
Es ist also vollkommen rechtens, dass der Vermieter mich erst nach 4 Monaten zur Beseitigung der Mängel auffordern kann?
kamenzer
Öffentliches Profil ansehen
Private Nachricht an kamenzer schicken
Suche alle Beiträge von kamenzer