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Alt 30.09.2014, 11:54
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Frist zur Mängelbeseitigung nach Auszug

Zitat:
und auf eine vernünftige Antwort gehofft.
Und die habe ich gegeben. Scheinbar haben Sie Probleme mit dem Verständnis.

Ihr Exvermieter hat übrigens 6 Monate nach Auszug Zeit Forderungen wegen der Mietsache anzumelden. Das hat er sogar vorzeitig getan.

Haben Sie beweisbar um eine kurzfristige Möglichkeit der Mängelbeseitigung nachgesucht, oder haben Sie gehofft, dass sich der Vermieter nicht mehr meldet?
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