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Alt 11.10.2014, 18:55
Regenmacher Regenmacher ist offline
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Standard AW: Vermieter fordert Kautionsabzug. Wie verhalten ?

Das ist schnell erzählt, was hier versucht wird. Einer im Mietrecht unwissenden Person sollen so ganz einfach 300,- Euro geklaut werden. Ja geklaut, denn es besteht kein Grund, um 1,- Euro, geschweige denn 300,- einzubehalten. Aber hier die Antworten der Reihe nach:

Zu 1. Eine protokollierte Übergabe der Wohnung ist keine Pflicht. Bei Unstimmigkeiten ist das Protokoll aber ein Dokument, das den tatsächlichen Zustand der Wohnung beschreibt.

Zu 2. Die vorhandenen "Mängel" wurden einzig aus dem Grunde nicht vorgebracht, um sich an der Kaution vergreifen zu können. Der ausziehende Mieter hat grundsätzlich die Möglichkeit eingeräumt zu bekommen, diese "Mängel" selbst zu beheben. Lediglich bei verdeckten Mängeln kann der Vermieter bis zu einem halben Jahr diese anmelden und die Beseitigung verlangen. Aber erst wenn der Mieter nicht reagiert die Mängelbeseitigung in Auftrag zu geben.

Zu 3. Hier wäre eine schriftliche Erklärung des Nachmieters von Vorteil.

Zu 4. Dieser Betrag ist bei Abzockern sehr beliebt.

Quinessenz: Voraussetzung dass keine Nebenkostenabrechnung mehr ansteht, sollte schnellstens über den Fehlbetrag von 300,- Euro ein Mahnbescheid erlassen werden. Das geht auch online über diesen Link:

https://www.online-mahnantrag.de/oma...&Command=start
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