AW: Ungerechtfertigte Beschwerden durch Nachbarin wegen Lärm
Hallo Janina,
hier sollten Sie dringend das Gespräch mit dem Vermieter suchen.
Zuvor sollten Sie sich zum Einen von den anderen Nachbarn schriftlich bestätigen lassen, dass Sie nicht durch Lärmbelästigung auffallen. Möglicherweise haben Sie auch die Möglichkeit bei der Polizei einen Bericht anzufordern, der belegt, dass am besagten Abend keine Ruhestörung stattfand. Damit sollten Sie dann den Vermieter konfrontieren.
Viel Erfolg, Mietrecht Einfach
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